Das Wareneingangsbuch in Österreich
Als in Österreich gewerbliche tätiger Unternehmer (Einnahmen-Ausgaben-Rechner) sind Sie verpflichtet Waren (bewegliche körperliche Gegenstände z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe oder Zutaten) die Sie einkaufen, um diese weiterzuverkaufen oder weiterzuverarbeiten in ein Wareneingangsbuch aufzuzeichnen.
Die Eintragung in das Wareneingangsbuch hat bereits am Tag des Wareneingangs zu erfolgen. Als Empfehlung sollten Sie auch Waren die Sie für private Zwecke einkaufen, als privat deklariert aufzuzeichnen, um spätere Diskussionen zu vermeiden.
Selbst hergestellte Gegenstände und Waren die zur Leistungserbringungen (z. B. Treibstoff, Schmiermittel, Büromaterial) und nicht zu Weiterveräußerung verwendet werden, Anlagegüter und selbst hergestellte Gegenstände sind nicht eintragungspflichtig.
Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind Sie nicht verpflichtet am Jahresende eine Inventur durchzuführen.
Lfd. Nr. [1]
Belegnummer [2]
Wareneingang mit einer Belegnummer aus dem Tabellenblatt „A“ verknüpfen, um leichter überprüfen zu können ob und wann ein Wareneingang als Ausgabe in die Gewinnberechnung eingeflossen ist.
Monat [3] und Tag [4]
Lieferant [5]
Art der Ware [6]
Preis [7-9]
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