Umsatzsteuer: Voranmeldung und Erklärungen in Österreich
Das letzte Glied in der Kette, der Konsument, muss die Umsatzsteuer (10 %,13 % oder 20 %) bezahlen und der Unternehmer reicht den Betrag an das Finanzamt weiter.
Wenn ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Inland bezieht, wird ebenfalls Umsatzsteuer bezahlt, die man sich in vielen Fällen aber als Vorsteuer (VSt) wieder zurückholt. Voraussetzung ist ein ordnungsmäßiger Rechnungsbeleg und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer monatlich oder pro Quartal abzuführen und die USt- und VST-Beiträge im Formular U30, der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären (Selbstberechnung).
Außerdem wird am Jahresende eine Jahreserklärung der gesamten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge durch das Formular U1 erwartet.
Steuerschuld oder Gutschrift = Umsatzsteuer (USt) – abziehbare Vorsteuer (VSt)
Steuerschuld oder Gutschrift
Der Steuerbetrag den Sie pro Monat oder Quartal ans Finanzamt zu zahlen haben.
Wenn die Vorsteuer überwiegt erhalten Sie eine Gutschrift.
Umsatzsteuer (USt)
Summe der Umsatzsteuer die Sie an das Finanzamt abzugeben haben.
- Aus Österreich ausgeführte Lieferungen und erbrachte Leistungen in Österreich
- Eigenverbrauch
- Reverse Charge: Ausgaben bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergegangen ist
- Innergemeinschaftliche Erwerbe
Vorsteuer (VSt)
Die Umsatzsteuer die Sie für Ihre Einkäufe und bezogene Dienstleistungen bezahlt haben und als Vorsteuer wieder abziehen dürfen.
- Resultierend aus bezogenen Lieferungen und Leistungen in Österreich
- Einfuhrumsatzsteuer (Import aus Drittländer)
- Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
- Vorsteuer aus Reverse Charge
Formular U30 und Formular U1
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer monatlich oder pro Quartal abzuführen und die USt- und VST-Beiträge im Formular U30, der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären. Außerdem wird am Jahresende eine Jahreserklärung der gesamten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge durch das Formular U1 erwartet.
Formular U1 und U30: Umsatzsteuer Kennzahlen
Kennzahl (BMG = Bemessungsgrundlage) | Beschreibung | EA-Tabelle Steuer-Art |
000 |
Alle in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Umsätze |
|
001 | Eigenverbrauch (Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer) | |
021 |
Reverse Charge Umsätze Inland Nicht aber sonstige Leistungen an EU oder Drittländer da nicht steuerbar
|
„Bauleistungen“ (Blatt E) |
011 | Lieferung an Drittländer (Export) |
„Ausfuhrlieferung 0 %“(Blatt E) |
017 | Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer mit UID in andere EU-Länder | „IG-Lieferung“ (Blatt E) |
022 BMG | Summe des Umsatzes der mit 20% zu versteuern ist | „20 % UST“ (Blatt E) |
029 BMG | Summe des Umsatzes der mit 10% zu versteuern ist | „10 % UST“ (Blatt E) |
006 BMG | Summe des Umsatzes der mit 13% zu versteuern ist | „13 % UST“ (Blatt E) |
057 | Steuerschuld wegen Reverse Charge Umsätzen Z. B. Empfangene Leistungen von einem ausländischen Unternehmer. Wenn vorsteuerabzugsberechtig wird durch Kennzahl 066 als Vorsteuer wieder gutgeschrieben |
„Reverse Charge 20 %“ (A) |
070 | Summe der Umsätze aus innergemeinschaftlichen Erwerbe (= Kennzahl 072 + 073 + 008) | |
072 BMG | Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 20% zu versteuern sind | „IG-Erwerb 20 %“ (Blatt A) |
073 BMG | Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 10% zu versteuern sind | „IG-Erwerb 10 %“ (Blatt A) |
008 BMG | Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 13% zu versteuern sind | „IG-Erwerb 13 %“ (Blatt A) |
Formular U1 und U30: EA-Tabelle Vorsteuer Kennzahlen
Kennzahl | Beschreibung | EA-Tabelle Steuer-Art |
060 | Summe der abziehbaren Vorsteuern | „20 % VST“, „10 % VST“, „13 % VST“ (Blatt A) |
061 | Wenn vorsteuerabzugsberechtigt: Die an die Zollbehörde oder FA entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände aus Drittländer eingeführt wurde | „Einfuhr-USt“ (Blatt WEB) |
065 |
Vorsteuern resultierend aus innergemeinschaftlichen Erwerben (Wenn berechtigt zum Vorsteuerabzug: Summe der Felder 072, 073, 008 und 088) |
|
066 | Vorsteuern resultieren aus Reverse Charge Umsätze (siehe Feld 057) |
EU-Umsatzsteuer One Stop Shop – OSS-EU
Mit dieser Finanzonline-Funktion können Sie Umsätze durch EU-Nichtunternehmer (z.B. Privatkunden aus Deutschland) erklären um die Umsatzsteuer an das jeweilige EU-Land abzuführen.
Dazu zählen Leistungen (z.B. digitale Produkte) und seit 1.7.2021 auch Warenlieferungen (z.B. Warenverkäufe über einem Webshop; Stichwort: innergemeinschaftlicher Versandhandel) an Privatkunden. Für geschäftliche Kunden wird ja die UID in Verbindung mit Reverse Charge und der innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet.
EU-Umsatzsteuer in der EA-Tabelle
Sie finden im Blatt Einstellungen bereits eine Vorauswahl der meisten Steuersätze der EU-Länder. Steuersätze, die in diesem Buchhaltungsjahr nicht verwenden werden, können Sie optional entfernen. Sie können dort auch die Liste um weitere Steuersätze ergänzen. Das ist z.B. dann notwendig, wenn Sie in ein gewisses Land sowohl Leistungen als auch Waren liefern. In diesem Fall müssen nämlich die Umsätze getrennt werden: z.B. „DE 19% Leistungen“ und „DE 19% Waren“.
Sie können Ihre Einnahmen im Blatt E mit den jeweiligen Steuersätzen verknüpfen. Die Summe der Netto-Beträge wird dann im Blatt UST aufgelistet. Sie können diese Netto-Beträge dann einfach in die EU-Umsatzsteuererklärung auf Finanzonline übernehmen.
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