Umsatzsteuer: Voranmeldung und Erklärungen in Österreich

Was Sie als Unternehmer über Umsatzsteuer, Vortsteuer, Voranmeldungen (U30) und die Jahreserklärung (U1) wissen sollten.

Zuletzt aktualisiert am 08.02.2017 und bewertet mit 3.4 (125 Bewertungen)

Das letzte Glied in der Kette, der Konsument, muss die Umsatzsteuer (10 %,13 % oder 20 %) bezahlen und der Unternehmer reicht den Betrag an das Finanzamt weiter.

Wenn ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Inland bezieht, wird ebenfalls Umsatzsteuer bezahlt, die man sich in vielen Fällen aber als Vorsteuer (VSt) wieder zurückholt. Voraussetzung ist ein ordnungsmäßiger Rechnungsbeleg und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer monatlich oder pro Quartal abzuführen und die USt- und VST-Beiträge im Formular U30, der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären (Selbstberechnung).

Außerdem wird am Jahresende eine Jahreserklärung der gesamten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge durch das Formular U1 erwartet.

Steuerschuld oder Gutschrift = Umsatzsteuer (USt) – abziehbare Vorsteuer (VSt)

Steuerschuld oder Gutschrift

Der Steuerbetrag den Sie pro Monat oder Quartal ans Finanzamt zu zahlen haben.

Wenn die Vorsteuer überwiegt erhalten Sie eine Gutschrift.

Umsatzsteuer (USt)

Summe der Umsatzsteuer die Sie an das Finanzamt abzugeben haben.

  • Aus Österreich ausgeführte Lieferungen und erbrachte Leistungen in Österreich
  • Eigenverbrauch
  • Reverse Charge: Ausgaben bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergegangen ist
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe

Vorsteuer (VSt)

Die Umsatzsteuer die Sie für Ihre Einkäufe und bezogene Dienstleistungen bezahlt haben und als Vorsteuer wieder abziehen dürfen.

  • Resultierend aus bezogenen Lieferungen und Leistungen in Österreich
  • Einfuhrumsatzsteuer (Import aus Drittländer)
  • Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
  • Vorsteuer aus Reverse Charge

Formular U30 und Formular U1

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet die Umsatzsteuer monatlich oder pro Quartal abzuführen und die USt- und VST-Beiträge im Formular U30, der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären. Außerdem wird am Jahresende eine Jahreserklärung der gesamten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge durch das Formular U1 erwartet.

Formular U1 und U30: Umsatzsteuer Kennzahlen

Kennzahl (BMG = Bemessungsgrundlage) Beschreibung EA-Tabelle Steuer-Art
000

Alle in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Umsätze

001 Eigenverbrauch (Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer)
021

Reverse Charge Umsätze Inland

Nicht aber sonstige Leistungen an EU oder Drittländer da nicht steuerbar

„Bauleistungen“ (Blatt E)
011 Lieferung an Drittländer (Export)
„Ausfuhrlieferung 0 %“(Blatt E)
017 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer mit UID in andere EU-Länder „IG-Lieferung“ (Blatt E)
022 BMG Summe des Umsatzes der mit 20% zu versteuern ist „20 % UST“ (Blatt E)
029 BMG Summe des Umsatzes der mit 10% zu versteuern ist „10 % UST“ (Blatt E)
006 BMG Summe des Umsatzes der mit 13% zu versteuern ist „13 % UST“ (Blatt E)
057 Steuerschuld wegen Reverse Charge Umsätzen
Z. B. Empfangene Leistungen von einem ausländischen Unternehmer.
Wenn vorsteuerabzugsberechtig wird durch Kennzahl 066 als Vorsteuer wieder gutgeschrieben
„Reverse Charge 20 %“ (A)
070 Summe der Umsätze aus innergemeinschaftlichen Erwerbe (= Kennzahl 072 + 073 + 008)
072 BMG Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 20% zu versteuern sind „IG-Erwerb 20 %“ (Blatt A)
073 BMG Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 10% zu versteuern sind „IG-Erwerb 10 %“ (Blatt A)
008 BMG Waren die in der EU mit UID eingekauft wurden und in Österreich mit 13% zu versteuern sind „IG-Erwerb 13 %“ (Blatt A)

Formular U1 und U30:  EA-Tabelle Vorsteuer Kennzahlen

Kennzahl Beschreibung EA-Tabelle Steuer-Art
060 Summe der abziehbaren Vorsteuern „20 % VST“, „10 % VST“, „13 % VST“ (Blatt A)
061 Wenn vorsteuerabzugsberechtigt: Die an die Zollbehörde oder FA entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände aus Drittländer eingeführt wurde „Einfuhr-USt“ (Blatt WEB)
065

Vorsteuern resultierend aus innergemeinschaftlichen Erwerben (Wenn berechtigt zum Vorsteuerabzug: Summe der Felder 072, 073, 008 und 088)

066 Vorsteuern resultieren aus Reverse Charge Umsätze (siehe Feld 057)

EU-Umsatzsteuer One Stop Shop – OSS-EU

Mit dieser Finanzonline-Funktion können Sie Umsätze durch EU-Nichtunternehmer (z.B. Privatkunden aus Deutschland) erklären um die Umsatzsteuer an das jeweilige EU-Land abzuführen.

Dazu zählen Leistungen (z.B. digitale Produkte) und seit 1.7.2021 auch Warenlieferungen (z.B. Warenverkäufe über einem Webshop; Stichwort: innergemeinschaftlicher Versandhandel) an Privatkunden. Für geschäftliche Kunden wird ja die UID in Verbindung mit Reverse Charge und der innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet.

EU-Umsatzsteuer in der EA-Tabelle

Sie finden im Blatt Einstellungen bereits eine Vorauswahl der meisten Steuersätze der EU-Länder. Steuersätze, die in diesem Buchhaltungsjahr nicht verwenden werden, können Sie optional entfernen. Sie können dort auch die Liste um weitere Steuersätze ergänzen. Das ist z.B. dann notwendig, wenn Sie in ein gewisses Land sowohl Leistungen als auch Waren liefern. In diesem Fall müssen nämlich die Umsätze getrennt werden: z.B. „DE 19% Leistungen“ und „DE 19% Waren“.

Sie können Ihre Einnahmen im Blatt E mit den jeweiligen Steuersätzen verknüpfen. Die Summe der Netto-Beträge wird dann im Blatt UST aufgelistet. Sie können diese Netto-Beträge dann einfach in die EU-Umsatzsteuererklärung auf Finanzonline übernehmen.

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