Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte mit FinanzOnline oder dem Formular E 1a
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dient für gewerbliche Einzelunternehmer als Basis für die Einkommensteuererklärung ist.
Der ermittelte Gewinn bestimmen die Höhe Ihrer Einkommenssteuer, Ihre zukünftigen Einkommensteuervorauszahlungen und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Einkommensteuererklärung besteht min. aus dem vom Finanzamt vorgegebenen Formular E 1 und E 1a. Dabei müssen Sie die Summen Ihrer Ausgaben in bestimmte Gruppen unterteilen.
Mit Hilfe dieses Tabellenblattes der EA-Tabelle sehen Sie auf einen Blick alle notwendigen Beträge um das Formular E1a schnell auszufüllen zu können.
Formular E 1a
- Formular E 1a direkt bei BMF.gv.at herunterladen
- Formular E 1a mit Beispieldaten der EA-Tabelle USt herunterladen (PDF)
- Ausfüllhilfe E 2 direkt bei BMF.gv.at herunterladen
Formular E 1a-K
Seit 2015 für Kleinbetreibe (Umsatz unter €30.000/Jahr) vereinfachte Form des Formulars E 1a
- Formular E 1a-K direkt von BMF.gv.at herunterladen
- Formular E 1a-K mit Beispieldaten der EA-Tabelle KU herunterladen (PDF)
USt-Nettosystem
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wenden üblicherweise das USt-Nettosystem an.
Das bedeutet dass der Nettobetrag aller Einnahmen und vorsteuerabzugsfähigen Ausgaben für Berechnungen verwendet wird.
Auch für das Anlagenverzeichnis gelten die Nettobeträge.
USt-Bruttosystem (Kleinunternehmer)
Alle (nicht umsatzsteuerpflichtigen) Kleinunternehmer wenden das USt-Bruttosystem an.
Da keine Vorsteuerabzug zusteht und keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, werden die Einnahmen und die Bruttoausgaben für die Berechnungen verwendet.
Wesentliche Kennzahlen der Formulare E 1A und E 1A-K
9100 |
Ausgaben Material: Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe
|
9110 |
Ausgaben Honorare für Helfer und Dienstleister („Fremdpersonal“) Z. B. Leistungen von Freelancern zugekauft Nicht einzutragen sind jene Ausgaben für Fremdpersonal, die als Herstellungskosten von Anlagegütern zu „aktivieren“ (in das Anlageverzeichnis) sind. |
9120 | Ausgaben Personalaufwand („eigenes Personal“) Aufwendungen/Ausgaben für Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten |
9130 |
Ausgaben Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf das Anlagevermögen einschließlich vorzeitiger und beschleunigter Abschreibungen sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter einzutragen. Das sind Dinge die dem Unternehmer mehr als 1 Jahr zur Ausführung seiner Tätigkeit dienen: Einrichtung, Computer, Drucker, Fahrzeuge, Maschine, Büroeinrichtung, usw. |
9150(*) |
Ausgaben Instandhaltungen für Gebäude
Instandhaltungen von anderen Wirtschaftsgütern sowie Aufwendungen für Reinigung durch Dritte, Entsorgung und Beleuchtung sind nicht hier einzutragen |
9160 |
Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten
Ausgaben Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte (z. B. Zugtickets). |
9170(*) |
Ausgaben Kfz-Kosten
Wenn nicht als Kilometergeld (Fahrtenbuch) geltend gemacht, die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen betreffend Kfz, Betriebsstoffe, Reparatur- und Servicekosten, Versicherungsprämien, Steuern |
9180 | Ausgaben Miete und Pacht sowie Leasing Keine Aufwendungen/Ausgaben für Beheizung, Beleuchtung, für die Reinigung gemieteter Räume sowie Betriebskosten |
9190(*) | Ausgaben Provisionen an Dritte und Lizenzgebühren |
9200(*) |
Ausgaben Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder
|
9220 | Ausgaben Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für betriebliche Bankkredite, Darlehen, Hypothekarkredite, Zuzählungs- und Bereitstellungsprovisionen für einen Kredit bzw. Kreditrahmen, Überziehungsprovisionen, Frachtstundungsgebühren |
9225 |
Pflichtversicherungsbeiträge
SVA Selbstbehalte sind keine Betriebsausgaben. |
9246 | Ausgaben Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände |
9230 |
Alle übrigen Betriebsausgaben
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9221 | Grundfreibetrag Der Gewinnfreibetrag (13% und höchstens 3.900 € pro Person/Jahr) wird Ihnen automatische zuerkannt. Sie müssen diese Feld nicht ausfüllen. |
(*) Diese Kennzahlen sind im Formular E1a-K für Kleinbetriebe nicht enthalten und so werden 9150, 9190 und 9200 in 9230 zusammengefasst und 9170 in 9160 zusammengefasst
9040 | Einnahmen Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) |
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