Ausgaben in der EA-Rechnung

Welche Ausgaben darf ich für meinen Betrieb geltend machen und wie verbuche diese in meiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2022 und bewertet mit 3.0 (20 Bewertungen)

Was sind Ausgaben?

Das sind die Geldbeträge, die von Ihnen wegfließen. Dazu zählen Barausgaben, Überweisungen und Abbuchungen von Ihrem Konto oder Bezahlungen mit Kreditkarte/PayPal. Im Gegensatz dazu sind die Einnahmen.

Wie sich Ausgaben zusammensetzen

Nicht alles, was von Ihrem Geschäftskonto wegfließt, wird einkommensteuerrechtlich als Ausgabe verstanden.

Um Betriebsausgabe handelt es sich nur dann, wenn die Ausgaben durch die betriebliche Tätigkeit entsteht und aus Sicht des Unternehmers dem Betrieb dienen und nicht unter das Abzugsverbot – § 20 EStG – fallen.

Privatausgaben sind Ausgaben für Ihre privaten Interessen oder Lebensführung. Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind sie nicht von Bedeutung. Zum Beispiel, wenn Sie Geld von Ihrem geschäftlichen Konto auf Ihr Privatkonto überweisen. Oder wenn ein Geografielehrer für sich eine Wanderkarte kauft. 

Gemischte Ausgaben (od. Mischaufwendung) sind Betriebsausgaben, bei denen ein privater Anteil vorhanden ist. Etwa beim Kauf eines Smartphones, das zum Teil auch für private Zwecke verwendet wird. Wichtig ist, dass eine klare und eindeutige Trennung zwischen privat und geschäftlich möglich ist, sonst zählt die Ausgabe in voller Höhe als Privatausgabe (gzf-20 S.123).

Ausgaben Journal Übersicht

Aufbau in EA/KU-Tabelle

Belegnummer

PFLICHTFELD

Siehe Belegnummer und zur Gruppierung von Belegnummern bei verschiedenen Zahlarten: Belegkreise

Monat und Tag

PFLICHTFELD

In der EA-Rechnung gilt grundsätzlich das Datum, an dem die Ausgabe bezahlt wurde, bzw. das Datum, an dem Einnahme erhalten wurde. Das wird auch als „Zufluss-/Abflussprinzip“ bezeichnet.

Wählen Sie also den Monat bzw. Tag, in dem Sie eine Leistung oder Ware bezahlt haben, also am Kontoauszug aufscheint.

Ausnahme Anlagengüter (AG): Bei Anlagegütern gilt nicht das Datum der Bezahlung, sondern das Datum der Inbetriebnahme oder Herstellung. siehe Tabellenblatt AV

Kommentar

Eine genaue Beschreibung jeder Buchungszeile ist zwar nicht zwingend notwendig, könnten Ihnen aber dabei helfen Einnahmen und Ausgaben später schneller zu identifizieren.

Tipp: Nutzen Sie diese Spalte unbedingt für Korrekturbuchungen, damit Sie diese Zeilen später selbst nachvollziehen können.

ZAHLART

Mit welchem Zahlungsmittel haben Sie die Ausgabe bezahlt bzw. die Einnahme erhalten?
Wählen Sie eine der Zahlarten, die Sie im Blatt Einstellungen definiert haben.

Warum eine Zahlart angeben?

  1. Sie sehen auf einem Blick auf welchem Kontoauszug Sie die Ausgaben bzw. Einnahmen finden
  2. Sie können die Brutto-Beträge im Blatt Zahlarten auswerten. Durch die Prüfsummen können Sie damit sicherstellen, dass keine Buchungszeile übersehen wurden.

Falls Sie die Zelle leer lassen, wird der Betrag automatisch im Blatt ZA unter OHNE TRANSAKTION eingeordnet

Projekt

Damit ordnen Sie eine Einnahme oder Ausgabe einem im Blatt Einstellungen definierten Projekt zu.

Die Eingabe ist optional und wenn Sie die Zelle leer lassen, wird der Betrag automatisch dem Projekt ALLGEMEIN zugeordnet.

Ausgaben-Art

PFLICHTFELD

Mit Ausnahme des Fahrtenbuches muss in der EA-Tabelle jede betriebliche Ausgabe einer Ausgaben-Art bzw. jede betriebliche Einnahme einer Einnahmen-Art zugeordnet werden.

Die EA-Arten sind notwendig für die Berechnung der Kennzahlen im Blatt E1A und zur Ermittlung des betrieblichen Anteils (siehe Spalte BTR-ANTEIL %), die direkt aus dem Blatt Einstellungen bezogen werden.

EA-Arten sind ein mächtiges Werkzeug, um Einnahmen/Ausgaben, die mehrfach vorkommen, zu gruppieren und diese im Blatt BE-ART und BA-ART nach ihrer Wirtschaftlichkeit auszuwerten.

Betrag Brutto €

PFLICHTFELD

Geben Sie den brutto Eurobetrag, also den Betrag inklusive der Steuer, ein. Das ist üblicherweise der Betrag, der am Kontoauszug aufscheint.

Dieser Wert ist die Grundlage für die Berechnung der BETR-AUSGABE € und wird im Blatt ZA bzw. UST direkt verwendet. Der Wert darf also nicht leer bleiben.

Tipp: Als Gedächtnisstütze für brutto und netto merken Sie sich einfach, dass netto mit N wie niedriger beginnt. Brutto ist also der größere und Netto der kleinere Betrag.

Umsatzsteuer-Art

Keine Angabe (leere Zelle) = 0 %

Wird als nicht steuerbare Ausgabe verstanden. Das bedeutet, die EA-Tabelle berücksichtigt den Betrag nicht für Berechnungen der Umsatzsteuer (im Blatt UST).

Deshalb werden Kleinunternehmer bei den meisten Ausgaben diese Spalte leer lassen.

Reverse Charge 20 | 10 | 13 %

Reverse Charge (der englische Begriff innerhalb der EU) steht für Leistungen, bei denen die Steuerschuld (VAT) auf den Leistungsempfänger übergeht.

Je nachdem wie die dieselbe Leistung von inländischem Leistungserbringer zu versteuern wäre, ist 10%, 13% oder (üblicherweise) 20% auszuwählen.

Die 4 Anwendungsfälle der Reverse Charge Vorsteuer-Art

Das sind alle betrieblichen Ausgaben für Leistungen, die im Formular U30/U1 unter der Kennzahl 057 zu deklarieren sind. 

  1. Sonstige Leistungen und Werklieferungen (z. B. Errichtung eines Gebäudes), die Ihnen ein ausländischer Unternehmer/eine ausländische Unternehmerin erbringt (§ 19 Abs. 1 zweiter Satz)
  2. bestimmte Strom- und Gaslieferungen durch ausländische UnternehmerInnen (§ 19 Abs. 1c)
  3. Umsätze aus der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten (§ 19 Abs. 1e lit. a) sowie Umsätze aus der Lieferung von bestimmten Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5.000 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1e lit. b)
  4. Lieferungen an den inländischen Empfänger/die inländische Empfängerin im Rahmen eines Dreiecksgeschäftes (Art. 25 Abs. 5)

Quelle: Formular U1a 2018 S.3 Zahl 19

Fall 1 kommt mit Sicherheit am häufigsten vor: Sie als Unternehmer beziehen eine Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmen.

Im Internetzeitalter kommt das sehr häufig vor: Logo von einem Designer aus Indien, Werbeanzeigen von einer Firma in Deutschland, usw.

Die Umsatzsteuerschuld geht in diesen Fällen auf Sie als Rechnungsempfänger über.

Bei der Rechnungslegung ist u. a. die UID-Nummer und ein Hinweis auf die Steuerschuld Voraussetzung.

Reverse Charge als Kleinunternehmer

Von der Reverse Charge Regelung sind auch Kleinunternehmer nicht ausgenommen.

Ein deutsches Beratungsunternehmen, das über keine inländische Betriebsstätte verfügt, erstellt für einen Kleinunternehmer einen Businessplan. Das dafür verrechnete Honorar unterliegt der österreichischen Umsatzsteuer. Das deutsche Beratungsunternehmen weist keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Der Kleinunternehmer hat die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen. Ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.

Quelle: WKO 01.2019

Ausgaben dieser Art müssten in der EA-Tabelle mit „Reverse Charge 20%“ erfasst werden.

Kleinunternehmer und die UID-Nummer

Als Kleinunternehmer brauchen Sie im Fall von Reverse Charge eine eigene UID-Nummer, um eine korrekte Rechnung ohne USt. erhalten zu können. Haben Sie keine UID-Nummer müsste die Rechnung ausländische USt. enthalten und zudem müssten Sie noch die österreichische USt. bezahlen!

Kann ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer beantragen, ohne auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten?

Ja, es besteht die Möglichkeit, ohne Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung eine UID-Nummer beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dazu ist ein entsprechender Antrag (Formular U 15) zu stellen, wobei anzugeben ist, dass ausschließlich Umsätze durchgeführt werden, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen. Auch der Grund, warum eine UID-Nummer benötigt wird, ist hierbei anzugeben; ein solcher Grund kann insbesondere das Überschreiten der Erwerbsschwelle (siehe unten) oder der Verzicht auf diese sein.

Quelle: WKO 01.2019

Hinweis: Die EA-Tabelle nimmt an (!), dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und zieht die entstandene Umsatzsteuer automatisch als Vorsteuer über die Kennzahl 066 wieder ab. Die KU-Tabelle macht die aus Reverse Charge entstandene Umsatzsteuer geltend und ist unter ANS FINANZAMT ZU ZAHLEN enthalten.

Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer quartalsmäßig (siehe WKO Steuerzahlungstermine > Umsatzsteuer) dem Finanzamt überweisen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist ohne Aufforderung vom Finanzamt nicht notwendig (Quelle BMF SelbstständigenBuch Juli 2017 S. 58). Am Jahresende ist allerdings eine Umsatzsteuerjahreserklärung U1 zu erstellen.

IG-Erwerb 20 | 13 | 10 | 5 %

Der Innergemeinschaftlicher Erwerb steht für Warenlieferung, die Sie steuerfrei von einem anderen EU-Unternehmer erhalten haben. Voraussetzung war eine korrekte Rechnungslegung mit Hinweis und Ihrer UID-Nummer. Die Umsatzsteuerschuld ist dabei auf Sie übergegangen.

Kleinunternehmer und der IG-Erwerb

Kleinunternehmer gelten im Normalfall als „Schwellenerwerber“. Schwellenerwerber dürfen in Österreich in einem Kalenderjahr € 11.000,- (Schwelle im Jahr 2019) aus dem EU-Drittland mit der ausländischen USt erwerben (z. B. Waren aus Deutschland mit 19 % USt kaufen) .

Übersteigen die Erwerbe aus dem EU-Ausland diese Schwelle, muss zusätzlich zur ausländischen USt, auch noch die österreichische Steuer in Form von Erwerbssteuer dem FA abgeführt werden.

Alternativ kann ein Kleinunternehmer schriftliche auf die Erwerbsschwelle verzichten und eine UID-Nummer beantragen. Dann kann der Kleinunternehmer ohne ausländische USt aus dem EU-Ausland einkaufen und der Erwerb wird nur einmalig in Österreich versteuert.

Quelle und mehr Details: WKO 01.2019

In der KU-Tabelle: Bei Erwerben, die über die Jahresschwelle hinausgehen oder wenn Sie überhaupt auf Erwerbsschwelle verzichtet haben, wählen Sie bei aus Ausgaben dieser Art IG-Erwerb 20%, IG-Erwerb 13% oder IG-Erwerb 10% aus. Je nachdem wie die hoch die UST bei einem ähnlichen Einkauf in Österreich ausgefallen wäre.

Die EA-Tabelle nimmt an (!), dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und zieht die resultierende USt durch die Kennzahl 065 als Vorsteuer wieder ab.

20 | 10 | 13 | 5 % VST (nur EA-Tabelle) Steht für die klassischen Vorsteuersätze. Abhängig vom Bruttobetrag (siehe Spalte BRUTTO €), wird der entsprechende Betrag in der Spalte VORSTEUER € ausgerechnet.
Bauleistungen 20 % (nur EA-Tabelle) Ähnlich zum Reverse Charge geht bei bestimmten inländischen Bauleistungen die Steuerschuld auf den Empfänger über. Die EA-Tabelle nimmt an (!), dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und zieht die entstandene Umsatzsteuer automatisch als Vorsteuer über die Kennzahl 082 wieder ab.
EUST 20 % (nur EA-Tabelle und nur im WEB auswählbar)

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt beim Import von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland an und wird an die Zollbehörden entrichtet. Falls eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, kann der an die Zollbehörde bezahlte USt-Betrag (nicht die Bemessungsgrundlage) als Ausgabe im Blatt A der EA-Tabelle deklarierte werden. Diese Ausgabe wird nicht in die Gewinnermittlung miteinbezogen, sondern wird nur im Blatt UST unter der Kennzahl 061 als Vorsteuer geltend gemacht.

Tipp: Behalten Sie alle Zoll-, Rechnungs- und Importbelege im Original auf.

BETR-ANTEIL %

AUTOMATISCHE BERECHNUNG

Der betriebliche Anteil wird basierend auf der Einnahmen- bzw. Ausgaben-Art aus dem Blatt Einstellungen bezogen.
Eine leere Zelle steht für 100 % – eine vollständig betriebliche Einnahme bzw. Ausgabe ohne Privatanteil.

Der betriebliche Anteil bestimmt, wie viel % des BRUTTO €-Betrags in Form von der BTR-AUSGABE € bzw. BETR-EINNAHME € in die Einkommensteuerberechnung mit einfließt.

NUR IN DER EA-TABELLE:

Speziell bei Ausgaben beeinflusst der betriebliche Anteil außerdem, wie viel Umsatzsteuer für die private Nutzung in Form von Eigenverbrauchssteuer (siehe EGNVBR-ST) zu bezahlen ist.

BETR-AUSGABE €

AUTOMATISCHE BERECHNUNG

Steht für betriebliche Einnahme oder Ausgabe und ist der Betrag, der für die Berechnung der Einkommensteuer (Blatt E1A), im Blatt Gewinn, Projekte, A-ART und E-ART verwendet wird. Das ist der Netto-Betrag unter Berücksichtigung des betrieblichen Anteils.

BETR-EINNAHME|AUSGABE = NETTO (BRUTTO – UMSATZSTEUER|VORSTEUER) * BETR-ANTEIL%

Tipp: Die EA-Tabelle arbeitet mit den Netto-Beträgen und verwendet somit das Umsatzsteuer-Netto-System

EGNVBR-ST (Nur EA-Tabelle)

AUTOMATISCHE BERECHNUNG

Um zu verhindern, dass Unternehmer umsatzsteuerfrei Gegenstände und Leistungen für private Zwecke nützen, gibt es die Eigenverbrauchssteuer.

Beispiel: Sie arbeiten von zu Hause aus über das Internet. Die Kosten für den Internetanschluss sind eine berechtigte betriebliche Ausgabe mit Privatanteilen. Würde Sie in diesem Fall die volle Vorsteuer abziehen, hätten Sie im Vergleich zu einem Nicht-Unternehmer eine billigere, nämlich umsatzsteuerfreie Internetverbindung. Das wäre doch unfair!

Die Eigenverbrauchssteuer soll den Steuervorteil von Unternehmern bekämpfen und kommt daher nur bei Ausgaben mit Privatanteilen (= BTR-ANTEIL % kleiner 100 %) infrage.

Beispiel: Ein Internetanschluss wird zu 60 % private genützt (daher BTR-ANTEIL % = 40 %) und es wurden €10 als Vorsteuer geltend gemacht. Dem Finanzamt müssen €6 in Form von Eigenverbrauchsteuer wieder rückerstattet werden.

In der EA-Tabelle wird die BMG der Eigenverbrauchsteuer im Blatt UST durch die Kennzahl 001 deklariert und je nach UMSATZSTEUER-ART über die Kennzahlen 022, 029 und 006 als Umsatzsteuer geltend gemacht.

Vorsteuer € (nur EA-Tabelle)

AUTOMATISCHE BERECHNUNG

Der Vorsteuerbetrag, der für eine betriebliche Ausgabe beim FA geltend gemacht wird. Der Betrag dient für Sie als Kontrollsumme.

Der Betrag wird basierend auf BRUTTO € und der VORSTEUER-ART berechnet und wird nur bei den Steuersätzen 20% VST, 10% VST, 13% VST angezeigt – ansonsten bleibt die Zelle leer. Das Blatt UST greift direkt auf diese Beträge für Berechnungen zu – was Sie sehen, wird also tatsächlich geltend gemacht.

Ist der BTR-ANTEIL % über 10 % (siehe unter 10% betr. Anteil) wird immer die volle Vorsteuer geltend gemacht. Privatanteile werden über die EGNVR-ST berücksichtigt.

Beispiele: Wie verbuche ich in der EA-Tabelle … 

... Geschäftsessen (Werbung)?

Vorweg gesagt: Sie finden diesen Fall in den Beispieldaten der Tabellen.

In der KU-Tabelle:

  1. Erstellen Sie im Blatt Einstellungen eine Ausgaben-Art und nennen Sie diese beispielsweise Geschäftsessen 50 % Privatanteil und legen Sie unter BETR. ANTEIL % einen 50 % betrieblichen Anteil fest.
  2. Wählen Sie im Blatt A diese Ausgaben-Art aus.

In der EA-Tabelle:

Beispiel Geschäftsessen in der EA-Tabelle VST

  • Verwenden Sie nicht die betriebliche Anteil-Funktion der EA-Tabelle. Die Ausgaben-Art z. B. Geschäftsessen ist daher 100 % betrieblich (BETR. ANTEILE % leer lassen).
  • Pro Steuersatz (10%, 20%) benötigen wir zwei Buchungszeilen
  1. Zuerst fassen Sie die Ausgaben nach Ihren Steuersätzen 10 % und 20 % MwSt. zusammen.
  2. Machen Sie in der ersten Zeile 100 % der Ausgabe und Vorsteuer geltend. (Damit wurde sowohl die Vorsteuer und als auch die betriebliche Ausgabe vollständig geltend gemacht). Wir dürfen aber, wie vom Gesetz aus, nur 50 % der Ausgabe geltend machen.
  3. Deshalb ziehen wir in einer weiteren Buchungszeile die Hälfte der betrieblichen Nettoausgabe  (=BETR-AUSGABE € / 2)  mit negativen Vorzeichen wieder ab. Die VORSTEUER-ART lassen wir dabei leer und damit bleibt die Vorsteuer unberührt.
  4. Die Buchungszeilen haben alle dieselbe Belegnummer.

 

Wann steht bei einem Geschäftsessen der Vorsteuerabzug zu?

Die Kosten für Geschäftsessen mit Kunden stellen unter der Voraussetzung, dass es sich um eine werbliche Maßnahme (z. B. Geschäftsanbahnung) handelt, einkommensteuerrechtlich zu 50% Betriebsausgaben dar.

Die damit zusammenhängende Vorsteuer ist jedoch zur Gänze abzugsfähig, wenn der Unternehmer den nahezu ausschließlichen Werbezweck der Bewirtung durch entsprechende zeitnahe Aufzeichnungen nachweisen kann.

Die betreffende Restaurantrechnung muss die gesamte Konsumation im Detail enthalten:

2 kl. Mineral, 1 gr. Apfelsaft, 1/4 Veltliner, 1 Krügel Zwickl, 3 Leberknödelsuppen, 1 Wiener Schnitzel, 2 Schweinsbraten, 2 Melange, 1 kl. Kaffee.

Die bloße Bezeichnung „Speisen und Getränke“ auf der Rechnung würde keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vermitteln!

Quelle: BMF SelbstständigenBuch Juli 2017 , S. 55 Beispiel

... private Einnahmen und Ausgaben?

Um Ihre EA-Rechnung übersichtlicher zu gestalten, am besten gar nicht.

Falls Sie dennoch private Buchungszeilen aufzeichnen möchten, erstellen Sie im Blatt Einstellungen eine neue Ausgaben- oder Einnahmen-Art und definieren Sie BETR. ANTEILE % mit 0 %.

... eine Ausgabe mit Privatanteile (Eigenbedarf)?

Sie legen im Blatt Einstellungen eine Ausgaben-Art an und legen BETR. ANTEILE % den jeweiligen betrieblichen Anteil (= Gegenteil vom Privatanteil/Eigenbedarf) fest. Die Ausgaben-Art wählen Sie dann (z. B. im Blatt A) für Ihre Ausgabe aus.

Beispiel: Handvertrag mit 60 % Privatanteilen

Beispiel Handyvertrag mit 60% Privatanteil Blatt Einstellungen

  1. Legen Sie im Blatt Einstellungen > Ausgaben-Arten eine neue Art Handyvertrag 60% Privat
  2. Schreiben Sie 40% oder 0.4 in der Spalte BETR. ANTEILE % (Zelle rechts daneben)
  3. Wählen Sie im Blatt A die AUSGABEN-ART Handyvertrag 60% Privat aus.

Beispiel Handyvertrag 60% im Blatt A

Die EA-Tabelle zieht nun automatischen den Privatanteil vom Brutto-Betrag ab. In der VST-Version wird für die 60% Privatanteile eine Eigenverbrauchssteuer berechnet.

... bei einer Ausgabe nur die Vorsteuer? (nur in EA-Tabelle)

In zwei Buchungszeilen:

  1. Zeile: die volle VORSTEUER und BTR-AUSGABE geltend machen
  2. Zeile: die BTR-AUSGABE durch BRUTTO € Betrag mit negativen Vorzeichen und leerer VORSTEUER-ART wieder abziehen

Wann nützlich?

Z. B. bei Geschäftsessen: man darf 100 % der Vorsteuer aber nur 50 % der Ausgabe geltend machen.

1. Buchungszeile

  • Machen Sie 100 % der betrieblichen Ausgabe und Vorsteuer geltend. Lassen Sie die Spalte ZAHLART leer.
  • In der Spalte VORSTEUER € sehen Sie, ob der welcher Vorsteuer-Betrag geltend gemacht wurde.
    In der Spalte BTR-AUSGABE € sehen Sie die betriebliche Ausgabe die geltend gemacht wurde.

2. Buchungszeile

  • Vergeben Sie dieselbe Belegnummer, denselben Monat, etc.
  • Vergeben Sie für BRUTTO € den negativen Wert (negatives Vorzeichen) der BTR-AUSGABE € von der vorherigen Zeile.
    Die Spalte BTR-AUSGABE € wird dadurch wieder abgezogen und die Summe ist 0.
  • Lassen Sie Spalte VORSTEUER-ART leer. Die Vorsteuer bleibt damit unberührt.

 

... eine Ausgabe mit unter 10 % betrieblichen Anteil? (nur in EA-Tabelle)

Dient eine Ausgabe weniger als 10 % dem Betrieb, darf üblicherweise keine Vorsteuer gelten gemacht werden.

Beispiel:

Ein Unternehmer verwendet einen PC zu 60% unternehmerisch und zu 40% privat. Er hat die Möglichkeit, den PC zur Gänze (100% Vorsteuerabzug, 40% Eigenverbrauch), zu 60% (60% Vorsteuerabzug, kein Eigenverbrauch), dem Unternehmensbereich oder zur Gänze dem nichtunternehmerischen Bereich (kein Vorsteuerabzug, kein Eigenverbrauch, kein Hilfsgeschäft) zuzuordnen.

Wird der PC nur zB zu 5% unternehmerisch genutzt, ist eine Zuordnung zum Unternehmensbereich und somit ein Vorsteuerabzug nicht zulässig.

Quelle: UStR 2000 § 12 UStG 1994

Falls das bei Ihnen der Fall können Sie einfach im Blatt Einstellung unter BETR. ANTEIL % den jeweiligen Prozentsatz festlegen. Die EA-Tabelle wird für jene Ausgaben-Arten automatisch (im Blatt A) keine Vorsteuer berechnen.

Ausnahmen DER Vorsteuerabzug 10% Grenze 

Z.B. bei Gebäuden die gemischt betrieblich und privat genützt werden.

Beispiel: Ein Unternehmer errichtet im Jahr 2006 ein Einfamilienhaus mit Büroraum. Der Büroraum beträgt 7% der Nutzfläche des Gebäudes und wird ausschließlich zur Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen genutzt. Der Rest des Gebäudes dient privaten Wohnzwecken. Der Vorsteuerabzug für die privat genutzten Räume ist ausgeschlossen (zur Berechnung siehe Rz 1919b). Der Vorsteuerabzug für den Büroraum (7%) steht – trotz Nichterreichens der 10%-Grenze des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 – zu.

Quelle: UStR 2000 § 12 UStG 1994

In diesem Fall verwenden Sie bitte nicht die betriebliche Anteil-Funktion der EA-Tabelle, sondern geben Sie in der Spalte BRUTTO € (im Blatt A) direkt den Betrag ein, den Sie als betriebliche Ausgabe geltend machen dürfen. Dadurch wird auch die Vorsteuer geltend gemacht.

... eine betr. Ausgabe ohne Vorsteuer? (nur in EA-Tabelle)

Einfach die Spalte VORSTEUER-ART leer lassen

Wann nützlich?
Z. B. bei einer Rechnung aus einem Drittland, die keine UST enthält.

Haftungsausschluss

Die Inhalte auf dieser Seite wurden zwar mit Sorgfalt erstellt, garantieren aber keine Rechtssicherheit oder Aktualität. Der Ersteller ist nicht berechtigt, buchhalterische Auskünfte zu geben. Bitte lesen Sie selbst die offiziellen Publikationen des BMF und der WKO bzw. lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt oder einem zertifizierten Steuerberater beraten.

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13 Kommentare

  1. Henrietta Fernitz

    Wie kann man die Kaution für ein Mietobjekt in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berücksichtigen?

    Antworten
  2. Anna Weinzettl

    Wie soll ich mit Finanzamtszahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen in der Tabelle umgehen? Einfach löschen?

    Antworten
    • D. Zimmermann

      Finanzamtszahlungen für Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind eigentlich für unsere EA-Rechnung nicht von Bedeutung.
      Die Grundbeiträge (nicht die Selbstbehalte) der SV hingegen schon. Dazu gibt es die Ausgaben-Art „SV-Beiträge“.

      Antworten
  3. M. Amon

    Unter welche Ausgabensart fällt Weiterbildung, u.a. Kauf eines Onlinekurses?

    Antworten
  4. Magdalena Sam

    Wie verbuche ich eine Privateinlage auf Firmenkonto?

    Antworten
    • D. Zimmermann

      Siehe weiter oben unter Beispiele > Private Einnahmen und Ausgaben

      Antworten
  5. Dominik Thaler

    Welcher E1-Kennzahl ordne ich Fort- und Weiterbildungen zu?

    Antworten
  6. Patrick Pammer

    Wie werden Versicherungsprämien korrekt verbrucht (z.B. KFZ-Versicherung oder Betriebs-Haftpflicht)?
    Meines Wissens ist der Ust-Satz 0% doch fällt dies unter Sonstige Betriebsausgaben?

    Antworten
  7. Dominik Thaler

    Warum sind in der EA-Tabelle Betriebsausgaben wie zB das Kleine oder Große Arbeitsplatzpauschale (E1-KZ 9217) nicht vorhanden?

    Antworten
    • D. Zimmermann

      Vielen Dank für das Feedback. Es handelt sich nicht um eine übliche Betriebsausgabe, sondern um einen festen Betrag, der direkt in der Einkommensteuererklärung eingetragen wird. Ich mache mir jedoch eine Notiz, um diese Kennzahl möglicherweise als Option im EST-Formular bereitzustellen.

      Antworten
  8. Dominik Thaler

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, es handelt sich dabei um eine Betriebsausgabe, der jedoch keine direkte Auszahlung zugrunde liegt. Von dieser Sorte gibt es aber mehrere Kennzahlen, insofern bräuchte es meines Erachtens hier eine eigene Kategorie, um die entsprechenden Betriebsausgaben abzubilden. Damit würde man eine Konsistenz zwischen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Steuererklärung gewährleisten, was meines Erachtens eigentlich der Sinn der EA-Tabelle sein sollte.

    Antworten

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